In vielen Bundesländern besteht die Möglichkeit, Weiterbildungen fördern zu lassen.
Primär gibt es den Bildungsscheck:
- „Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten.“ (Quelle www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php)
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Fördergelder bei den meisten Beratungsstellen vor einer verbindlichen Zusage und Rechnungserstellung unsererseits zu beantragen sind.
Bitte reichen Sie bei einer Bewerbung auch eine Kopie der Fördermaßnahme mit ein. Dann können wir dies im Falle einer Zusage bei der Rechnungsstellung berücksichtigen.
Durchaus gibt es in den einzelnen Bundesländern auch noch weitere Förderer.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie Fördermittel erhalten können und ob es in Ihrem Bundesland weitere Förderungsmöglichkeiten gibt (z.B. IHK und Banken).
Wichtig:
Erst beraten lassen, dann anmelden! In einem Beratungsgespräch wird festgestellt, ob das genannte Weiterbildungsziel für die Beschäftigungsfähigkeit relevant ist. Sie erhalten einen Bildungsscheck, den Sie mit der Anmeldung bei uns einreichen können. Wir stellen Ihnen dann eine entsprechend reduzierte Rechnung aus.
Prämiengutscheine werden leider nicht mehr bewilligt.